Gemeinde Protokollbuch 1859

Aus dem Gemeindeprotokollbuch in Oppeln



Protocoll - Buch der Gemeinde Oppeln vom 1. Januar 1859 an.


1. Peter Nicolaus Reysen.               
2. Johann Diedrich Goldmann.          
3. Diedrich Kröncke.
4. Peter Meyn.                   Gemeinde
5. Hinrich Dittmer.              Ausschuß.
6. Peter Junge.
7. Carsten Pape.
8. Diedrich Küver
9. Jacob Albers ,                Beigeordneter.
10. Tönjes Rodenburg ,       Gemeinde - Vorsteher.

 
Actum Oppeln, den 9ten Februar 1859 im Kirchspielshause bei Peter Rothfock, betreffend:

1. Wahl dreier Ausschußmitglieder.
2. Rechnungs Ablage über die Gemeindekosten pro 1857 und über den Neubau des Ausflußsieles in die Aue im Jahr 1857.
3. Erteilung eines Trauscheins an den Johann Glashof aus Basbeck behut seiner Verheiratung mit der Witwe Anna Osterholz allhier.
4. Benutzung des Fußdeiches zum Karrenschieben und Ziehen eines einzelnen Stückes Viehes darauf bei schlechten Wegen.
Gegenwärtig:

1. Pet. Nic. Reysen.2. Joh.Dr. Goldmann. Gemeinde-
3. Diedr. Kröncke4. Peter Meyn.      Ausschuß.
5. Hinr. Dittmer6. Peter Junge.
7. Carsten Pape.8. Dr.Küver
9. Jacob Albers, Beigeordneter
10.Tönjes Rodenburg, Gemeindevorsteher.
und 39 durch Stimmabgabe auf dem Wahlregister von heute bemerkte Interessenten.

In den rubricirten Angelegenheiten waren auf heute die sämmtlichen stimmberechtigten Interessenten der Gemeinde zu einer Versammlung verabladet worden, und zwar zu der ad1 bemerkten Wahl bei Ggr. Strafe im Übrigen aber unter dem Präjedize,daß Ausbleibende sich die Beschlüße der Anwesenden müßten gefallen lassen.
Nachdem nun die vorstehend Bemerkten sich eingefunden hatten, wurde

ad 1wurde vorgetragen, daß die Dienstzeit der Ausschußmitglieder Peter Nicolaus Reysen für Norderende und Peter Junge und Carsten Pape für Süderende abgelaufen, somit eine Neuwahl nötig und auch zu diesem Ende die Versammlung berufen sei.  Die Wichtigkeit der Wahl wurde nun noch hervorgehoben, desgleichen wurden auch die betreffenden Paragraphen des Landgemeinden Gesetzes vom 4.Mai 1852 laut und deutlich vorgelesen und darauf zur Wahl geschritten.

Nach dem Wahlregister von Heute wurde gewählt:

A für Norderende Ölrich Engelcke mit 66 Stimmen.
B für Süderende a. Diedrich Henning mit 35 Stimmen
und b. Hinrich Frey mit 58 Stimmen.

Gegen die Gültigkeit der Wahl hatte keiner etwas einzuwenden.
Ölrich Engelke und Diedrich Henning waren anwesend, erklärten sich zur Annahme der auf sie gefallenen Wahl bereit, gelobten darauf mittels Handschlag in die Hand des Gemeinde - Vorstehers, daß sie daß Beste der Gemeinde treu wahrnehmen wollten und waren somit in ihr Amt eingeführt.
Dem nicht anwesenden Hinrich Frei soll die auf ihn gefallene Wahl ungesäumt eröffnet werden, seine Erklärung darüber entgegen genommen werden und danach verfahren werden.

ad 2. wurden die betreffenden Rechnungen vorgelesen, als richtig anerkannt und die betreffenden Überschüsse von ... 4rg 9grr 10dh und 6rg 2grr 7 1/2dh zur Übertragung in die nächsten Rechnungen genehmigt, worauf dann noch bemerkt wurde, daß die vorgelesenen Rechnungen noch 8 Tage zu Jedermanns Einsicht im hiesigen Schulhause ausliegen würden.

ad 3. erklärte die Versammlung, daß da der Johann Glashoff dem Gemeinde-Ausschuß am 2ten Februar d. J. erklärt, er wolle von der Gemeinde Basbeck ein Zeugnis des Inhalts bringen, daß er sich mit seiner Familie ... redlich ernährt, ein solches Attest aber nicht beigebracht sei, so könne man ihm Heute den verlangten Schein noch nicht ertheilen. Man müste demselben daher anheim geben, daß er das fragliche Attest einreiche, auch sicher nachweise, das er des nach Paragraph 8 der mit seiner Braut abgeschlossenen Contracts ausgelobten Vermögens sei, zumal hier wohl bekannt, daß er schon früher von der Gemeinde Basbeck Unterstützung empfangen habe.

ad 4. wurde einstimmig erklärt, daß wie bisher die Gemeinde sich das Ziehen eines einzelnen Stückes Viehes bei tiefen und glatten Wegen, das Karrenschieben aber zu jeder Zeit auf dem Gemeinde-Fußwege vorbehalten müsse.

Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Geschehen wie oben.
Unterschriften.
 
Actum Oppeln den 19ten Februar 1859 im Kirchspielshause bei Peter Rothfock,
betreffend

1. Grenzregulierung zwischen Norderende und Süderende Oppeln.
2. Liquidation der erwachsenen Gemeindekosten pro 1858.
3. Vorlage des Kostenanschlages über den Neubau der Kirchspielswegsbrücke und der Grünen Wegsbrücke, ewentualiter deren mindestfordernd Verdingung.
4. Mindestfordernde Verdingung der im Jahr 1859 bei den hiesigen geistlichen Gebäuden erforderlichen Maurer- und Zimmerarbeiten.
5. Wahl zweier Taxatoren von den Mitgliedern der Viehversicherungs - Vereins und Beratung über mehrseitig gewünschten Druck der Statuten.
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Nach eröffneter Versammlung gelobte zwar der am 9ten Februar d. J. zum Ausschußmitglied erwählte, damals aber nicht anwesende Hausmann Hinrich Frei zum Bovenmoor unter Handschlag in die Hand des Gemeinde-Vorstehers Rodenburg, daß er das Beste der Gemeinde in jeder Beziehung treu wahrnehmen wolle, und war damit in sein Amt eingeführt.

Hierauf ging man zur Verhandlung der einzelnen Gegenstände über:

ad 1.
wurde von Süderende die Grenzregulierung abgelehnt und mußte es vorläufig beim Alten bleiben.

ad 2.
Wurde zuerst ein General-Verzeichniß der Einwohner pro 1858 eb Litt,Ä aufgenommen, darauf vorgelesen und als richtig anerkannt. Dasselbe ergab einen Betrag von 68ry29gr.1dr.
Darauf nahm man gleichfalls ein General-Verzeichniß der im Jahr 1858 erwachsenen Kosten auf und genehmigte solches zu dem sich herausstellenden Betrage von 83ry15gr.5dr und ergab sich somit ein deficit von 14ry16gr.4dr. Da der Gemeinde - Vorsteher Rodenburg sich erklärte, dieses Deficit vorzuschießen, was die Versammlung genehmigte, so war für dieses Jahr 1858 eine besondere Kosten - Veranlagung nicht nöthig.

ad 3.
Wurde der Kosten - Anschlag über die genannten beiden Brücken in Bezug auf das erforderliche Holz vorgelesen. Bevor man nach Genehmigung der Ausführung zur Mindestverdingung derselben schritt, wurde zur Nachricht für anwesende Bauunternehmer noch ausdrücklich bemerkt, daß bei jeder Brücke, was im Kosten - Anschlag nicht angegeben, an den vier äußersten Ständern und Balken noch 4 eichene Sechbande von 2 Zoll dick und 9 Zoll breit anzubringen seien. Dieselben sind 2 Fuß tief vom obersten Balken in den betreffenden Stender und 2 Fuß in die Brücke hinein in den betreffenden Balken mit gehörigem Zapfen ordnungsmäßig zu befestigen.-
Statt veranschlagtem splintfreiem Eichenholze wird jedoch nur vollkantiges gesundes Eichenholz gefordert. Die Decke soll jedoch aus gänzlich splintfreiem Pientannenendielen bei beide Brücken in bemerkter Dicke von 2 Zoll bestehen. Ebenso müßten die 4 obersten Dielen der Verkleidung an beide Seiten der beiden Brücken beschaffen sein, wenn die übrigen Pientannenen Dielen der Verkleidung auch nicht gänzlich splintfrei zu sein brauchen, so müssen dieselben doch unbedingt von gesundem Holze sein. Die beiden Brücken müssen wenigstens den 15ten Mai d. J. fertig sein und dann eingesetzt werden wenn es veranlangt wird. Das sämmtliche vom Bauunternehmer zu liefernde Holz wird, wenn es verzimmert ist, vom Geschworenen, Gemeinde - Ausschuß und Gemeinde - Vorsteher am Bauplatze besehen und haben dieselben dann das Recht, ihnen nicht gutscheinendes Holz
und schlechte Arbeit unbedingt zu verwerfen und sofortige Abstellung der bemerkten Mängel auf des Unternehmers Kosten zu verlangen. Die Gemeinde holt die verzimmerte Brücke vom Bauunternehmer ab und schafft sie an Ort und Stelle und ist durch Bauerwerksleute beim Einsetzen derselben behilflich.
Hierauf wurde
a. die Brücke im Moorwege auf das Mindestbot gebracht. Es erbot sich, das sämmtliche Material nach dem Kosten - Anschlage und nach den vorstehenden Zusätzen und unter den vorstehenden Bedingungen inclosiv aller Arbeit, also und somit die ganze Brücke vollständig, gut und ohne Tadel fertig zu liefern:

1. Heinrich Zesenitz für 130ry
2. Ölrich Engelcke für 100ry
3. Heinr. Zesenitz für 95ry
4. Ölr. Engelcke für 66ry20gr.
5. Heinrich Zesenitz für 65ry20gr.
6. Ölr. Engelcke für 64ry20gr.
7. Heinrich Zesenitz für 64ry - gr.
8. Ölrich Engelcke für 63 ry.
9. Heinrich Zesenitz für 62 ry.
10.Ölrich Engelcke für 61 ry.

Da nun Niemand für eine geringere Forderung die gedachte Brücke sich zu liefern sich erbot, so wurde dieselbe dem Ölrich Engelcke für die geforderte Summe von buchstäblich Einundsechszig Reichsthalern Baurant-Münze unter den bekannten Bedingungen zugeschlagen.

b. die Brücke im Grünen - Wege zum Aufgebot gebracht. Es erbot sich, das sämmliche Material nach dem Kosten - Anschlage und nach den vorstehenden Zusätzen und unter den vorstehenden Bedingungen inclosiv aller Arbeit, also und somit die ganze Brücke vollständig gut und ohne Tadel fertig zu liefern:

1. Ölrich Engelcke für 100 ry
2. Heinrich Zesenitz für 95 ry
3. Derselbe für 79 ry
4. Ölrich Engelcke für 78 ry 15 gr.
5. Heinrich Zesenitz für 78 ry - .
6. Ölrich Engelcke für 77 ry 15 gr.
7. Heinrich Zesenitz für 77 ry - .
8. Ölrich Engelcke für 76 ry - .

Da nun Niemand für eine geringere Forderung diese Brücke zu liefern sich erbot, so wurde dieselbe dem Ölrich Engelcke für die geforderte Summe von buchstäblich Sechsundsiebenzig Reichsthalern Courant-Münze unter den bekannten Bedingungen zugeschlagen.

ad 4.
wurde die behuf Reparatur der hiesigen geistlichen Gebäude im Jahr 1859 erforderlichen Maurer- und Zimmer- Arbeiten ohne Ausnahme auf den Bot gebracht. Es wurde zwar bemerkt, daß sämmtliche Arbeiten gut und sauber auszuführen seien, der Anfang damit etwa Ausgangs Mai, wobei jedoch die nähere Bestimmung des Termins vom Kirchen- Vorstand sich vorbehalten wird, zu machen sei und die Arbeiten dann unaus gesetzt bis zu ihrer Vollendung ausgeführt werden müßten.
1. Die Maurer- Arbeit erbot sich ohne Beköstigung zu übernehmen
a. Peter Lavrenz für ein Tagelohn bei bekannter Arbeitszeit für 15 gr Cour.
b. Hinrich Dreyer des gleichen für 14 gr. Cour.
Da nun keiner weniger fordern wolle so wurde dem Maurer Hinrich Dreyer diese Arbeit unter den vorstehenden, so wie unter der Bedingung, das er keinen Lehrburschen dabei benutzen dürfe und daß er wenigstens beim Mauern des Umganges am Pfarrhause mit 2 Mann arbeiten müsse, für das geforderte Tagelohn von 14 gr.ohne Beköstigung zugesetzt.

2. Die Zimmer- und Tischler- Arbeit erbot sich mit 2 Mann täglich, aber ohne Verköstigung von Lohnburschen, auszuführen und forderte für den Mann bei bekannter Arbeitszeit an Tagelohn ohne Kost
1. Hinrich Dittmer . . 14 gr. .
und wurde demselben, da keiner weniger fordern wollte, dafür diese Arbeit zugesetzt.

ad 5. wurde zu neuen Taxatoren gewählt
A. für Norderende = L.H. Helmcke
B. für Süderende = Mtth. Böhmcke.

Es wurde noch bemerkt, daß der Verein augenblicklich 68 Mitglieder zähle mit einer Versicherungssumme von 3799ry.
Der Druck der Statuten wurde nicht gewünscht.



Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Geschehen wie oben.
Unterschriften.
 
Actum Oppeln, den 4. Juni 1859 im Kirchspielshause bei Peter Rothfock betreffend.

1. Vorlegung der Kirchen-, Armen- und Baulegat. Rechnungen pro 1858 von Seiten des Kirchen- Vorstehers.

2. Rechnungs- Ablage über das von dem verstorbenen Gemeinde- Vorsteher Tiedemann vom Monat April 1857 bis Neujahr 1858 auf Hochzeiten und bei sonstigen Gelegenheiten gesammelte Armengeld.

3. Berathung über Schaufelung und Abpfählung der Moorwettern und des Sielgrabens, auch über Verbesserung oder Verlegung des sogenannten Bartels- Deiches.

4. Auslosung der Weggeschworenen aus den Ausschußmitgliedern für das Jahr 1.Mai 1859/60.
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Actum Oppeln, den 6. Juli 1859 im Kirchspielshause bei Peter Rothfock,

betreffend.

Den Antrag der Hochländer, die Legung eines Sieles durch den großen Damm zu gestatten.
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Da die jetzige bessere Abwässerung des ganzen Schleusenverbandes lediglich auf Verschließung der Großen- Dammes beruhe, so könne selbstverständlich die Legung eines Sieles durch denselben nicht gestattet werden.



Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Geschehen wie oben.
Unterschriften



Actum Oppeln, den 17. August 1859 im Schulhause

betreffend.

Gesuch des Schmiedegesellen Hinrich Raap aus Osten ihm behut seiner Verheirathung mit der Wittwe Meyn in Norderende allhier das Domicilrecht zu ertheilen.
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Dem Gesuche des Raap solle Stattgegeben werden.

Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Geschehen wie oben.
Unterschriften



Actum Oppeln, den 25. August 1859 im Kirchspielshause bei Peter Rothfock

betr.

Herstellung der Wettern.
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Die Ackerwettern solle im Laufe des Sommers noch hergestellt und damit am Montag den 4.September d. J. der Anfang gemacht und die Leitung dem Geschworenen Henning überlassen bleiben.
Peter Bartels. H... Arp u. Joh. der Hensch stimmten gegen solchen Beschluß.

Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Geschehen wie oben.
Unterschriften



Actum Oppeln, den 26. October 1859 im Kirchspielshause bei Pet. Rothfock,

betreffend.

1. Wasserbau - Vergütungsgelder.

2. Ernennung eines Bevollmächtigten im Hiesigen Kirchspiel von Seiten der auswärtigen Interessenten.

3. Ertheilung eines Domicilscheins an den Dienstknecht Johann Prange behut seiner Verheirathung.



Actum Oppeln im Schulhause, den 9ten November 1859 betreffend.

Aufbringung der, Reparaturkosten der geistlichen Gebäude für das Jahr 1859.
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Actum Oppeln, den 30sten December 1859 im Kirchspielshause bei Peter Rothfock

 betreffend.

1. Vorlage des Kosten - Anschlages behut Reparaturen an den geistlichen Gebäude im Jahr 1860. Mindestverdingung der nöthigen Arbeiten und Beratung über Wegfall des sogenannten Sengels vom Kirchhof nach dem Grünen-Wege.

2. Vorlegung der Gemeinde- Rechnung vom Jahr 1858.
3. Liquidation über die im Jahr 1859 erwachsenen Kirchspielkosten.
4. Wahl dreier Ausschußmitglieder.
5. Wahl zweier Feuergeschworenen.
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ad 1. Der betreffende Punkt vom Kirchen - Vorstande erledigt und Protocoll darüber aufgenommen.
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Actum Oppeln, den 14. Januar 1860 im Kirchspielshause bei Peter Rothfock,

betreffend:

1. Wahl dreier Ausschußmitglieder.
2. Wahl zweier Feuergeschworenen.
3. Wahl eines Gemeinde-Dieners
4. den hiesigen Viehversicherungsverein.



Actum Oppeln, den 28. April 1860 im Kirchspielshause bei Rothfock, betreffend.

1. Rechnungsablage über die Gemeindekosten und den Brückenbau pro 1859 und in Armensachen pro 1858 u. 1859.
2. Die Ernährung des unehlichen Kindes der Marie Brüning von hier.
3. Den Antrag des Dienstknechtes Diedrich Arp ihm einen Domicilschein behut seiner Verheirathung mit der Rebecka Carminicke zu ertheilen.


Actum Oppeln, den 12ten Mai 1860 im Kirchspielshause bei Rothfock

betreffend.

1. Unterbringung des unehlichen Kindes der Marie Brüning von hier.
2. Auswerfen des Grabens am Neuen - Wege.
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ad 2. Von einem tiefen Auswerfen des Grabens am Neuen - Wege wolle man absehen, doch solle an der Wegseite das Ufer desselben gehörig gereinigt und alle Einfälle aus demselben heraus geschafft werden.
Dagegen verpflichtete sich der anwesende Kaufmann Reyelt gleichfalls an seinem Land reines Ufer zu schaffen.



Actum Oppeln, den 22. Mai 1860 im Kirchspielshause bei Hinrich Nintzel, betreffend.

Unterbringung und Versorgung Gissel Stender mit ihren beiden Kindern.


 
Actum Oppeln, den 9. Juni 1860 im Kirchspielshause bei Nintzel betreffend:

Herstellung der Mittelwettern.

Gegenwärtig:
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Da durch Herstellung dieser Wettern der Grüne - Weg völlig unfahrbar werde, das Korn nicht vom Lande zu bringen sei, so müsse man dringend ..., dieselbe bis nächstes Jahr aussetzen zu können und möge der Gemeinde- Ausschuß und Gemeinde- Vorsteher dieserwegen die geeigneten Schritte thun.



Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Geschehen wie oben.
Unterschriften.



Actum Oppeln, den 14. Juli 1860 im Kirchspielshause bei Nintzel betreffend.

1. Trennung der 8 Interessenten zu Bovenmoor von der politischen Gemeinde Oppeln und Verlegung derselben zur politischen Gemeinde Bülkau.
2. Reversausstellung wegen eines Kindes der Ww. des weil.  Saag.
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ad 1. denselben das in in der betreffenden Angelegenheit vom Herrn Oberamtmann Schmidtmann zu Neuhaus am 14.Juni d.J. aufgenommene Protokoll, so wie das Schreiben des Königlichen Amts Neuhaus den 29.Juni d.J. mitgetheilt.
Die Versammlung erklärte darauf:
a. Sie könne die Aue vom Balksee ab so weit die Besitzungen der betreffenden 8 Einwohner reichen nicht als Grenzscheide zwischen der bürgerlichen Gemeinde Oppeln und Bülkau anerkennen.
b. Sie habe dagegen nichts dagegen wenn die betreffenden 8 Einwohner mit ihren Grundbesitzungen somit sie am linken Aueufer belegen sind, an die bürgerliche Gemeinde Bülkau gelegt würde, vor behältlich, das deren Verhältnisse zu Kirche und Schule in Oppeln dadurch in keiner Weise angetastet und geändert werden könnten.
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Actum Oppeln, im Schulhause, den 18. August 1860.
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Marcus Wöhlke, Sohn der Gihsel Stender von hier, ist von seinem Vater, dem Dienstknecht Wöhlke in Otterndorf in Stinstedt bei dem Schullehrer Kohler daselbst in Kost gegeben worden. Von dorther wird nun ein Domicilschein und Rückkehrschein der Gemeinde Oppeln wegen des genannten Warens Wöhlke verlangt. In dieser Angelegenheit hatte der Mitunterzeichnete Gemeinde- Vorsteher den Gemeinde- Ausschuß nebst Beigeordneten unter der Verwarung, daß Ausbleibende sich die Beschlüsse der Anwesenden müßten gefallen lassen, zu einer Versammlung verabladen lassen. Es waren auf diese Ladung die vorstehend Verzeichneten erschienen. Die selben erklärten sich einstimmig mit der Ausstellung des verlangten Domicil- und Rückkehrscheins einverstanden.

Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Geschehen wie oben.
Unterschriften.
 
Actum Oppeln im Schulhause, den 6ten October 1860, betr.

1. Domicilschein Ertheilung an den Dienstknecht Peter Peycke behut seiner Verheirathung mit Anna Rebecka Wuhlske aus Cadenberge.
2. Versorgung und Unterbringung der beiden unehlichen Kinder der Gihsel Stender.
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Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Geschehen wie oben.
Unterschriften.



Actum Oppeln, den 13. October 1860 im Kirchspielshause bei Nintzel betreffend.

1. Köhrung der zum Decken gehaltenen Stiere.

2. Ablösung des Pfingstschatzes.

3. Inkostgebung der beiden Kinder der verstorbenen Gihsel Stender.

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ad 2. Wurde bemerkt, es sei ,mehrfach eine Ablösung des Pfingstschatzes gewünscht, die Versammlung möge auch hierüber ihre Ansicht aussprechen. Die Anwesenden erklärten sich hierauf einstimmig für die Ablösung und beauftragten den mitunterzeichneten Gemeinde- Vorsteher Rodenburg dieser wegen die nötigen Schritte zu thun.



Actum Oppeln, den 9. Januar 1861 im Kirchspielshause bei Hinrich Nintzel betreffend.

1. Wahl dreier Ausschußmitglieder.
2. Liquidation über die pro 1860 erwachsenen Gemeinde- Kosten.


 
Actum Oppeln, den 9ten. Februar 1861 im Kirchspielshause bei Nintzel

 betreffend.

1. Vorlage und Revision der Gemeinde- Rechnung und der Gemeinde- Armenrechnung pro 1860.

2. Vorlage und Revision der Rechnung des Viehversicherungs-Vereins pro 1860 und Wahl zweier Taxatoren.

3. Ertheilung von Rückkehrscheinen.

4. Armenhaus- Reparatur.



Actum Oppeln, den 18. März 1861 im Kirchspielshause bei Nintzel betreffend.

Stier köhrungs - Ordnung.
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,das das niedrigste Deckgeld 5 Groschen betragen und etwaige Strafgelder für den besten Stier der Gemeinde als Prämie sollen benutzt werden.
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Actum Oppeln, den 22. März 1861 im Kirchspielshause bei Nintzel
betreffend.

Bewilligung eines Zuschusses ad 13 1/4 ry jährlich zu den Unterhaltungskosten der Anna Cath. Goldmann in der Taubstummen - Anstalt zu Stade.



Actum Oppeln, den 30. April 1861 im Kirchspielshause bei Nintzel
 betreffend.


1. Gesuch des Dienstknechtes Hinr. Wilh. Oest von hier, ihm einen Domicilschein behut seiner Verheirathung mit der Anna Cath. Mary. Grönewoldt aus Nordleda zu ertheilen.

2. Auslosung zweier Weggeschworenen für die Zeit vom 1.Mai 1861 bis dahin 1862.

 
Actum Oppeln, den 25. Mai 1861 im Kirchspielshause bei Nintzel betreffend.


Wahl einer Stierköhrungs- Commission und 2 Ersatzmänner.


Actum Oppeln, den 13. Juli 1861 im Kirchspielshause bei Nintzel betreffend.


Unterbringung des unehlichen Kindes der Marie Brüning von hier.


Actum Oppeln, den 10ten August 1861 im Kirchspielshause bei Nintzel betreffend.

1. Die Versorgung des älteren unehlichen Kindes der Anna Sophie Tiedemann.
2. Trauschein des Schustergesellen Christian Carl Friedr. Rath behut seiner Verheirathung mit der Cath. Marg. Offermann.
3. Herstellung des Deiches von der Auemühle bis zum Oppler Kirchspielswege als Fußdeich und regelmäßige Schauung desselben als solchen.
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ad 3. Wurde beschlossen den bemerkten Deich zunächst durch Sandauffahren herzustellen und zwar soll, wie auch bei gemeinschaftlichen Wegauffahren üblich, das fahren nach Pferdezahl geschehen, und wolle man auf jedes Zugpferd vorläufig 1 Fuder Sand zu bringen, ansetzen, was wohl hinreichen werde. Das Aufspeichen des Sandes müsse von den Interessenten geschehen, welche keine Pferde halten. Eine Schauung als Fußdeich wolle man auf den gedachten Deich nicht legen. Das Auffahren soll wenn möglich in nächster Wolche geschehen.

Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Geschehen wie oben.
Unterschriften.



Actum Oppeln im Schulhause, den 7. November 1861

 betreffend.

1. Ertheilung eines Domicilscheins an den Dienstknecht Jürgen Meyn behut seiner Verheirathung mit der Anna Bartels.
2. Ausstellung eines Rückkehrscheins an die Gemeinde Otterndorf betr.: den Claus Bösch von der Oppler Geest.


Actum Oppeln, den 30. December 1861 im Kirchspielshause bei Nintzel,
 betreffend.

1. Wahl dreier Ausschußmitglieder.
2. Liquidation über die der Gemeinde im Jahr 1861 erwachsenen Kosten.
3. Bestimmung und Angabe über den jährlichen Pachtwerth eines Morgen Ackerlandes, eines Morgen Wiesenlandes, einer Kuhweide und Betrag des Tagelohnes eines männlichen Landarbeiters im Sommer und Winter mit und ohne Bekostigung..
4. Wahl zweier Taxatoren in Punkto des Viehversicherungs- Vereins.
 
Actum Oppeln, den 3. Februar 1862 im Kirchspielshause bei Nintzel ,
 betreffend

1. Wahl einer Stier Köhrungscommision.
2. Alimentation des Wilh. Umlandt von Seiten des Vaters desselben.
3. Rückkehrschein an Friedr. Ehlers behut seines Aufenthalts in Kührstedt.

Gegenwärtig:

1. Kaufmann Reyelt,2. Gerd Kramer.
3. Lafr. Goldmann,4. Joh. Uhlmann
5. Hinr. Kröncke,6. Nic. Küver
7. Friedrich Bahlke Gemeinde- Ausschuß
7. Tönj. Rodenburg, Gemeinde- Vorsteher



Actum Oppeln im Hause des Hinrich Nintzel, den 26. Februar 1862, betr:

1. Vorlage und Abnahme der Gemeinde- und der Gemeinde- Armen- Rechnung pro 1861.
2. Berathung über etwaige Reparatur des Armenhauses.
3. Verpflegung der erkrankten Anna Stender.


Actum Oppeln, den 15ten März 1862 im Kirchspielshause bei Nintzel, betreffend.

1. Neubau des hiesigen Armenhauses.
2. Bezahlung der dem Geschworenen Henning wegen Herstellung der Mittelwettern aus dem Jahr 1861 noch gebührende 7yr 5gr.

Gegenwärtig.
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In den rubricirten Angelegenheiten waren auf Heute die sämmtlichen stimmberechtigten Interessenten der Gemeinde auf heute unter dem Präjudiz daß Ausbleibende sich die Beschlüsse der Anwesenden müßten gefallen lassen, zu einer Versammlung verabladet worden. Es waren die vorstehend Verzeichnete erschienen.
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Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Geschehen wie oben.
Unterschriften.
 
Actum Oppeln, den 12. April 1862 im Kirchspielshause bei Nintzel,
 betreffend:

Kosten- Anschlag des zu erbauenden Armenhauses und eventuelle Verdingungen der Materialien und Arbeiten.
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Es wurde nun zunächst der betreffende Kosten- Anschlag vorgelesen.
Es wurde beschlossen, das Haus nach dem vorgelesenen Anschlag u. Riß von Nintzel zu erbauen.
Darauf brachte man das sämmtliche Zimmer- und Tischler- Material - mit alleiniger Ausnahme der 896 Fußdielen zum Boden, welche die Gemeinde selbst ankaufen will - inclusiv der sämmtlichen Zimmer und Tischler- Arbeiten, welche bei dem Bau des ganzen Hauses ... ... vorfinden, also auch die Legung des Bodens, welcher gut gefugt werden muß, wie auch der Lieferung sämmtlicher nöthiger Nägel zum Mindestgebot. Es wurde aber dabei zuvor ausdrücklich bemerkt, daß sämmtliche veranschlagte Tannenbalken nicht hiesige frische Fähren sondern gute sogenannte Hamburger Tannen Balken sein müssen, daß ferner sämmtliches Holz gut und gesund sein müsse, wenn auch an einzelnen Stücken eine kleine sogenannte Wagenkante nicht unbedingt solle verworfen werden. Das sämmtliche zu liefernde Holz wird am Platz des Unternehmers vom Gemeinde- Vorsteher u. Gemeinde- Ausschuß abgenommen, war von dem selben dann diese Abnahme mangelhaft erscheint, wird zurück geworfen u. der Unternehmer hat solches dann durch genügend Holz zu ersetzen. Das Holz wird dann der Gemeinde auf ihre Kosten vom Platz des Übernehmers abgeholt. Die sämmtlichen Arbeiten sind gut und unmangelhaft auszuführen. Auch kann der Übernehmer, wenn im bemerkten Kosten- Anschlag der eine oder andere Cebik- Ansatz nicht ganz genau sei, darauf keinen höhern Anspruch als die veraccordirte Summe machen.
Ebenso muß er in dieser Summe, wenn im Kosten- Anschlag noch das eine oder andere Stück Holz fehlen solle, solches mit liefern u. ohne also dafür weitere Ansprüche erheben zu können. Die sämmtlichen Arbeiten müssen den 15. Juni d. J. gänzlich beendet sein, so das das Haus am gedachten Tage am Platze stehe und hinsichtlich der hier vermerkten Arbeiten gänzlich fertig sein muß. Für jede Woche, die der Unternehmer später fertig ist, muß sich der selbe unweigerlich einen Abzug von 5rg Cour. von der accadierten Summe gefallen lassen.

Es erboten sich das Material u. Arbeit, wie vorstehend bemerkt zu liefern u. auszuführen.

1. Mtth. Dittmerfür 150 Rthl.
2. Heinr. Zesenitzfür 146 . 20gr.
3. Friedr. Tietje  " 144 . 20gr.
4. Peter Albers      "  143 . - gr.
5. Mtth. Dittmer "  140 . - "
6. Heinr. Zesenitz "  138 . - "
8. Mtth. Dittmer   "  133 . 10"
9. Heinr. Zesenitz "  131 . 20"
10. Mtth. Dittmer  " 130 . - "
11. Heinr. Zesenitz  " 129 . - "
12. Mtth. Dittmer  " 128 . - "
13. Heinr. Zesenitz  " 127 . - "
14. Mtth. Dittmer  " 126 . - "
15. Friedr. Tietje   " 125 . - "
16. Mtth. Dittmer  " 124 . - "
17. Heinr. Zesenitz  " 123 . - "
18. Friedr. Tietje "  122 . - "
19. Heinr. Zesenitz  " 121 . - "
20. Peter Albers "  120 . - "
21. Heinr. Zesenitz  " 119 . - "
22. Peter Albers "  118 . - "
23. Heinr. Zesenitz  " 116 . 20"
24. Peter Albers "  116 . - "
25. Heinr. Zesenitz  " 115 . - "
26. Peter Albers "  114 . - "
27. Heinr. Zesenitz  " 113 . - "
28. Erbot sich der Zimmermann Hinrich Meyer zum Dobrock zu Cadenbagen die Lieferung des bemerkten Materials und die Ausführung der betreffenden Arbeiten für 100 rg, buchstäblich Einhundert Reichsthaler Cour. zu übernehmen und zwar ganz unter den vorstehenden Bedingungen, jedochmit alleiniger Ausnahme des Zeitpunktes wann der Bau beendigt sein solle.
Das Haus solle nämlich am 1.Juli d. J. gerichtet sein, dann sofort aufgelattet und die übrigen Arbeiten den 1.August d. J. gänzlich beendigt sein.
Hierauf wurde dem selben der Zuschlag von der Gemeinde mit dem Bemerken ertheilt, daß sie die Handarbeiten, welche beim Richten nöthig sind, unentgeldlich leisten wolle. Hierauf wurde dieses zur Genehmigung von dem genannten Übernehmer an diesem Ort unterschrieben und damit genehmigt u. als richtig anerkannt.
 H.Meyer
Das Maurer- Material soll von der Gemeinde angekauft werden.
Die sämmtliche Maurer- Arbeit inclusiv sämmtlichen Abschlichtens und Weißens wurde nun zum Mindestgebot gebracht.
Die Arbeit fängt an, wenn der Gemeinde- Vorsteher es bestimmt und muß dann unausgesetzt bis zur Vollendung fortgesetzt werden.
Es erbot sich diese Arbeit gut auszuführen unter der Bedingung, daß die Gemeinde die nöthigen Handarbeiter stelle,
1. Hinrich Küver für . .  10ry15gr.
Unter der Bedingung, daß vier eiserne oder steinerne Öfen gesetzt werden, wurde demselben diese Arbeit für den Bot von 10ry15gr. zugeschlagen.
Die Schüfe sollen nach der Grundsteuer geliefert und zwar zu 2/3 derselben haben die Ausmärker zu cantribeiren.
Die ganze Dachdecker arbeit wurde nun zum Aufgebot gebracht: Es wurde bestimmt, daß die selbe sofort beginnen müsse, wenn das Haus aufgelattet sei und dann unausgesetzt bis zur Vollendung fortgeführt werden müsse.
Es erbot sich unter der Bedingung, daß die Gemeinde die nöthigen Handarbeiter stelle, diese Arbeiten gut auszuführen
1. Gerd Kramerfür - 6ry-gr.
2. Nicolaus Tiedemann" - 5"20"
3. Gerd Kramer"  - 5"15"
Demselben wurde für diesen Bot ad 5ry15gr. diese Arbeit zugesetzt.
Die Rotschöse sollen angekauft und die Schmiede- Arbeit soll von den, wie nachstehend bemerkt zu Bauaufsehern Gewählten bei einem Schmidt bestellt werden. Zu Bauaufsehern wurden gewählt: 1. Peter Bartels u. 2. Jacob Albers und damit der Termin geschlossen. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Geschehen wie oben.
Actum Oppeln, den 21. Juni 1862 im Kirchspielshause bei Nintzel betr:

1. Aufbringung der Kosten wegen Neubau des Armenhauses und der sonstigen Gemeindekosten.
2. Ausmiethen der Bewohner des Armenhauses für die Zeit des Baues.
3. Aufstellung eines neuen Fuhrregisters.
4. Herstellung des Sieles durch den Neuen-Weg in die Grift.
5. Auffahren des Deiches vom Kirchspielswege nach der Mühle, ewent: des Neuen- Weges.
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ad 2. Wurde der Gemeindevorsteher Rodenburg ermächtigt, dieselben auszumieten.

ad 3. Wurde festgestellt, daß bis auf Weiteres die Pferdebesitzer der Gemeinde die sämmtlichen Fuhren übernehmen, wogegen dieselben von sämmtlichen Handdiensten befreit sind, welche diejenigen hiermit übernehmen, welche keine Pferde halten. Wer 2 Pferde hat, muß eine volle Fuhrleisten und so nach Verhältnis mehr oder weniger. Nach Neuhaus und Cadenbergen wird für eine volle Fuhr gerechnet. Desgleichen 2 Fuder Lehm, 3 Fuder Sand, 800 große oder 1000 kleine Steine zu holen. In Fällen, welche hier nicht angegeben sind, bleibt es demjenigen überlassen, der die Fuhr zu beordern hat, zu bestimmen, was für eine volle Fuhr gerechnet werden soll.

ad 4. Wurde die Herstellung des Sieles beschlossen und dem Gemeinde- Vorsteher Rodenburg die Ausführung übertragen.

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Actum Oppeln im Kirchspielshause bei Nintzel, den 14ten Juli 1862.
betr:


Domicil-Verhältniß der Marie Ahlf zur Zeit beim Mesieus Borchers zur Kriegerkuhle.

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Actum Oppeln, den 23. August 1862 im Kirchspielshause bei Nintzel
 betreffend.

Besichtigung des neuerbauten Armenhauses, event. Bewilligung zur Auszahlung der veraccardierten Summe von 100ry an den Zimmermann Meyer zum Dobrock.
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, wurde das neuerbaute Armenhaus besichtigt und in Augenschein genommen.
Es wurde bemerkt, daß an der Nordseite des Hauses noch 2 Schwertlatten an die Sparren befestigt und der Boden noch mit mehr Nägel versetzt werden müssen. Wenn dies geschehen sei, könne die veraccardierte Summe von 100ry ausbezahlt werden.

Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Geschehen wie oben.
Unterschriften.
 
Actum Oppeln, den 6. September 1862 im Kirchspielshause bei Nintzel


betr: Alimentation des Wilhelm Umlandt von Seiten des Vaters derselben, Dienstknechts Barthold Umlandt zu Belum.



Actum Oppeln, den 15ten September 1862 im Kirchspielshause bei Nintzel
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, um mit dem Mesieus Borchers zur Kriegerkuhle wegen Kostgeld für die bisherige Verpflegung der Marie Ahlf zu verhandeln, auch wegen weiterer Unterhaltung und Unterbringung der Letztere das Erforderliche zu berathen und festzustellen.

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Actum Oppeln, den 20. September 1862 im Kirchspielshause bei Nintzel , betreffend:


1. Kostgeldforderung des Mesieus Borchers zu Kriegerkuhle wegen der Marie Ahlf.
2. Inkostgebung des unehlichen Kindes der Maria Brüning.

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Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Unterschriften.



Actum Oppeln, den 11. October 1862 im Kirchspiels Hause bei Nintzel


Bei Gelegenheit der heutigen Repartition der Kirchen- Anlage pro 1862 wurde von den anwesenden unterschriebenen Ausschußmitgliedern genehmigt, daß dem Nicolaus Tiedemann von hiesiger Grift und dem Peter Küver in Norderende, jedem ein Rückkehrschein auch auf ihre Familie sich erstreckend auf ein Jahr behut ihres Aufenthalts in der Gemeinde Cadenberge ertheilt werde.

Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Geschehen wie oben.
Unterschriften.

 
Actum Oppeln, den 4ten November 1862 im Kirchspiels Hause bei Nintzel,
 betreffend:

Anlegung einer Dampfkornmühle zu Oberndorf.


Gegenwärtig.

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9. Tönjes Rodenburg Gemeindevorsteher.


Mittels Ansagens durch den Gemeindediener war auf Heute unter dem Präjudize, daß Ausbleibende sich die Beschlüsse der Anwesenden müsten gefallen lassen, der Gemeinde- Ausschuß zu einer Versammlung verabladet, um darüber eine begründete gutachtliche Erklärung abzugeben, ob nach den in hiesiger Gemeinde zur Zeit bestehenden Verhältnissen die Errichtung einer Dampfkornmühle in Oberndorf als ein Bedürfniß für die Gemeinde Oppeln anzusehen sei. Auch war dem Beigeordneten Albers von dieser Versammlung Kenntniß gegeben.
Es waren nun die vorstehend Verzeichneten erschienen.
Denselben wurde nun das Anschreiben des Königlichen Amtes vom 19.Oktober 1862, in folge dessen die gegenwärtige Versammlung angesetzt war, laut und deutlich vorgelesen.
Es wurde nun einstimmig darauf erklärt:

Nach den jetzt in hiesiger Gemeinde bestehenden Verhältnissen sei die Errichtung einer Dampfkornmühle zu Oberndorf für dieselbe kein Bedürfniß.
Man habe hier eine eigene Mühle, welche einen Weizen-, einen Schäl- und noch einen andern Korngang enthalte. Außerdem könne Süderende Oppeln gar leicht auch die Mühle zu Odisheim, welche bei gleicher Leistungskraft von dort nur 1/2 Stunde entfernt sei, benutzen. Die Mühle an der Landmark zu Osterbruch sei höchstens 3/4 Stunde die zu Cadenberge etwa 5/4 Stunde von der Oppler Mühle entfernt. Die Fahrwege dahin seien meist passirbar, in ungünstigen Zeiten wäre dieselbe aber zu Wasser oder mittels des Fußdeiches zu erreichen. Oberndorf sei überhaupt aber von hier so abgelegen, daß an eine Benutzung einer dort etwa errichteten Mühle überhaupt nicht leicht zu denken sei.


Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Geschehen wie oben.
Unterschriften.
 
Actum Oppeln, den 13ten December 1862 im Kirchspielshause bei  Nintzel,
 betr:


1. Wahl 2er Ausschußmitglieder.

2. Liquidation über die Gemeindekosten pro 1862.

3. Trauscheins gesuch vom Dienstknecht Hinrich Heller.

Gegenwärtig.

1. Kaufmann Reyelt
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9. Jacob Albers, Beigeordneter und 10 Tönjes Rodenburg, Gemeindevorsteher und 61 Interessenten auf Anlage A. durch Stimmabgabe bemerkt.


In den rubricierten Angelegenheiten waren auf heute die stimmberechtigten Interessenten hiesiger Gemeinde unter der Verwarnung, daß Ausbleibende sich die Beschlüsse der Anwesenden müsten gefallen lassen, auch resp: bei 10 Gr. Strafe zu einer Versammlung verabladet worden. Auf solche Ladung waren die vorstehend Vermerkten erschienen.


ad 1. Wurde ......
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A. für Norderende
   Peter Meyn 63 Stimmen

B. für Süderende
   Peter Küver 53 Stimmen,
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Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Geschehen wie oben.
Unterschriften.